Leistungen
In folgenden Bereichen bin ich insbesondere für Sie tätig:
Selbstverständlich sind wir auch im klassischen Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Dieser vom ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte Bereich umfasst insbesondere das Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht, Familien-, Ehe- und Unterhaltsrecht, das Erbrecht, das Miet- und Wohnrecht, sowie diverse Vertragserrichtungen. Näheres zu genannten Themen finden Sie bei den einzelnen Bereichen.
Egal ob bei der Errichtung eines Ehevertrages, der Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung oder bei der Geltendmachung von Unterhalt – aufgrund der komplexen Rechtslage ist eine kompetente Rechtsberatung zur Streitvermeidung und Konfliktlösung unerlässlich.
Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren Fachkenntnissen durch die Errichtung eines Ehevertrages bzw. eines Vertrages zur Absicherung der Lebensgemeinschaft Konflikten vorzubeugen. Im Falle einer bereits eingetretenen Problemstellung bemühen wir uns gemeinsam mit Ihnen um eine rasche Lösung und helfen Ihnen bei allen diesbezüglichen Angelegenheiten, wie beispielsweise einer Obsorge- und Besuchsregelung oder die Durchsetzung finanzieller und materieller Ansprüche.
Wir sind darum bemüht, rasche außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Lässt sich die Hinzuziehung des Gerichts nicht vermeiden, vertreten wir selbstverständlich auch gerichtlich mit vollem Einsatz.
Unsere Schwerpunkte im Familienrecht sind unter anderem:
- Errichtung von Eheverträgen
- Vertragliche Absicherung von Lebensgemeinschaften
- Trennungsberatung und Trennungsvereinbarungen
- Ehescheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei einvernehmlichen sowie strittigen Scheidungen
- Vertretung im Aufteilungsverfahren
- Beratung und Vertretung bei Vermögensauseinandersetzungen
- Obsorge- und Besuchsregelungen
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Geltendmachung von Ausstattungsansprüchen (Heiratsgut)
- Prozessführung
Auch beim Erben und Vererben gibt es zahlreiche Rechtsvorschriften, die zu beachten sind. Diesbezüglich hat sich durch die Erbrechtsreform 2017 einiges geändert. Wenn Sie sich fragen, wie Sie zu dem Ihnen zustehenden Erbe kommen, wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen können oder was Sie bei der Errichtung eines Testaments zu berücksichtigen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir beraten und vertreten Sie gerne!
Was wir für Sie tun können:
- Nachfolgeplanung
- Regelung von Betriebsübertragungen und Unternehmensnachfolge
- Betreuung hinsichtlich vorweggenommener Erbfolge
- Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Beratung im Erbrecht und Pflichtteilsrecht
- Erstellen von Erbrechts- oder Pflichtteilsklagen
Sie haben jemandem Geld geborgt und bekommen es nicht zurück? Oder sind Sie Unternehmer und haben eine Dienstleistung erbracht und die Bezahlung der Rechnung lässt auf sich warten? Egal ob Privatperson oder Unternehmen, wir übernehmen für Sie sämtliche Schritte der Forderungsbetreibung und Exekution. Ebenso wehren wir ungerechtfertigte Forderungen für Sie ab.
Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung im Exekutionsrecht und Mahnwesen sind wir geschult im Umgang mit Schuldnern und Gerichtsvollziehern. So erzielen wir für Sie rasch konstruktive Lösungen. Wir begleiten Sie vom ersten Aufforderungsschreiben bis zum Exekutionsvollzug. Sparen Sie sich Zeit, Geld und Nerven und überlassen Sie uns die Eintreibung Ihrer offenen Forderungen.
Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen für Sie:
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Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
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Exekutionsanträge (Gehaltsexekution, Fahrnisexekution, etc.)
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Pfandrechtsbegründungen
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Abschluss und Überwachung von Ratenvereinbarungen und Abschlagszahlungen
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Kontrolle des Exekutionsverfahrens
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Drittschuldnerklagen und –prozesse
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Vollzugsbeschwerden
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Abwehr von Forderungen
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Vertretung vor Gericht
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Einbringung von Mahnklagen
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Geltendmachung von Kreditsicherheiten
Sie haben Fragen zur Gründung einer GmbH? Oder fragen Sie sich, welche Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen die richtige ist? Benötigen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen, um Probleme bei der Erbringung von Dienstleistungen zu vermeiden? Kompetente und zuverlässige rechtliche Beratung und Unterstützung ist in diesem Bereich von unschätzbarem Wert.
Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung raten wir zu einer dauerhaften anwaltlichen Beratung. Egal welche Größe Ihr Unternehmen besitzt, wir beraten und begleiten Sie in allen handels- und unternehmensrechtlichen Belangen. So können Sie sich voll auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, während wir die auftretenden rechtlichen Probleme für Sie lösen.
Hierunter fallen unter anderem:
- Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen wie Kauf-, Werk- oder Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen
- Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Führung von Vertragsverhandlungen mit in- und ausländischen Unternehmen
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
- Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten bis hin zur Vertretung vor Gericht
- Beratung und Unterstützung bei Unternehmensgründungen und -restrukturierungen
- Laufende rechtliche Betreuung (Führung gewerblicher Verfahren, Abwehr von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen, etc.)
- Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform
- Gründung von Gesellschaften
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Abwicklung und Durchführung von Liegenschaftstransaktionen
- Verhandlung und Erstellung von diversen Verträgen und Vereinbarungen (Hypotheken, Architekten, Bau, Kauf, Verkauf, Schenkung etc.)
- Strukturierung und Begleitung von Immobilienprojekten (Wohnungseigentum, Bauherrenmodelle, etc.)
- Begründung von Wohnungseigentum
- Vertretung vor Gericht bei Streitfällen
- Errichtung von Baurechtsverträgen
- Klärung und Regelung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Superädifikaten
- Verbücherung von Kauf- und Schenkungsverträgen und Teilungsplänen
Zu empfehlen ist eine umfassende rechtliche Beratung bereits im Vorfeld einer Insolvenz, dadurch können gravierende Schäden verhindert werden. Ebenso bei Restrukturierungen und Sanierungen ist langjährige Erfahrung und weitreichendes Fachwissen von essentieller Bedeutung.
Unsere Betreuung umfasst:
- Beratung bei außergerichtlichen Sanierungen
- Beratung und Vertretung von Schuldnern und Gläubigern vor und im Insolvenzverfahren
- Restrukturierungen und –finanzierungen
- Erwerb von Unternehmen(steilen) aus Konkursmassen
- Anfechtungsprozesse und Durchsetzung von Forderungen
- Gründung von Auffanggesellschaften
- Prüfung von Dienstnehmeransprüchen in der Insolvenz
- Schaffung anfechtungsfester Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte und dergleichen)
Sie sind Mieter, Vermieter oder Eigentümer?
Dann wurden Sie sicher bereits des Öfteren mit Fragen und Problemstellungen aus dem Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht konfrontiert. Mit unserem umfassenden Wissen in diesem Rechtsbereich sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie!
Ein Auszug aus unserem Angebot:
- Gestaltung von diversen Verträgen wie Miet-, Geschäftsraum- und Wohnungseigentumsverträge
- Zahlungs- und Räumungsklagen gegen säumige Mieter mit anschließender Zwangsvollstreckung
- Aufkündigung von Mietverträgen
- Abwehr/Durchsetzung von Kündigungen
- Gerichtliche Vertretung in allen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen mehreren Wohnungseigentümern oder zwischen Vermieter und Mieter
- Fertigung von Abmahnungen
- Umfassende rechtliche Beratung rund um Miete und Eigentum im privaten sowie gewerblichen Bereich
Ihr Vertragspartner verstößt gegen den Vertrag? Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten nun die Reparaturkosten geltend machen? Sie haben ein Haus erworben, für welches keine Baubewilligung besteht? Egal ob Sie schadenersatz- bzw. gewährleistungsrechtliche Ansprüche geltend machen möchten oder solche abwehren müssen, wir sind in jedem Fall der richtige Ansprechpartner.
Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten wir Ihre Position und kümmern uns um rasche und für Sie günstige Lösungen. Beachten Sie, dass schadenersatzrechtliche Forderungen ab Kenntnis des Schades und des Schädigers binnen drei Jahren verjähren!
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von:
- Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang und Betreuungskosten
- Sachschäden
- Schadensersatzansprüchen durch Vertragsbrüche/-abweichungen
- Gewährleistungsansprüchen beim Kauf von Waren bzw. Werkverträgen
- baulichen Mängeln
- mangelhaften Reparaturen
Sie möchten eine Liegenschaft verkaufen und möchten den vom Käufer übermittelten Vertrag vor Unterschriftsleistung überprüfen lassen? Sie heiraten und möchten sich vermögensrechtlich für den Fall des Falles rechtlich absichern?
Egal ob Kauf- oder Schenkungsverträge bezüglich Liegenschaften, Mietverträge oder familienrechtliche Verträge – wir beraten Sie umfassend und erstellen sodann den für Sie passenden Vertrag. Darüber hinaus übernehmen wir auch gleich die Abführung sämtlicher anfallender Steuern, wie Immobilienertragsteuer oder Grunderwerbsteuer und die Eintragung beim Grundbuch für Sie.
Auch die Erstellung von Baurechtsverträgen sowie Gesellschaftsverträgen sämtlicher Gesellschaftsformen übernehmen wir gerne für Sie.
Da das Bau- und Raumordnungsrecht in Österreich in die Regelungs- und Vollziehungskompetenz der Länder fällt, bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Dadurch bedarf es eines umfangreiches Fachwissens, um Sie von der Einreichplanung bis zur Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof kompetent betreuen zu können.
Bei uns sind Sie in allen Verwaltungsrechtsangelegenheiten gut aufgehoben. Insbesondere im Baurecht können wir Sie aufgrund unserer Erfahrung und unserer Kompetenz seriös und zuverlässig vertreten. Sei es bei der Bekämpfung eines für Sie nachteiligen Baubescheides als auch im Bauverfahren selbst. Sei es als Bauwerber oder als Nachbar des Bauwerbers.
Wir beraten und vertreten Sie im Verwaltungs-, sowie Bau- und Raumordnungsrecht unter anderem:
- bei raumordnungsrechtlichen Verfahren und widmungsrechtlichen Fragen
- im Zusammenhang mit baurechtlichen Genehmigungsverfahren
- in baurechtlichen Auftragsverfahren (Baugebrechen, Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustands)
- Gemeinden beim Vollzug des Baurechts
- bei der Erhebung von Einwendungen gegen eine geplante Bauführung
- bei Vertretung vor Behörden
- bei der Erhebung von Rechtsmitteln
- bei der Erstellung von VwGH- und VfGH-Beschwerden
Das Wirtschaftsrecht ist ein enorm komplexes Rechtsgebiet, welches Gesetze aus Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht vereint.
Es gibt bundesländerspezifische, nationale, als auch internationale Regelungen, welche zugleich zu beachten sind. Die Kenntnis und korrekte Anwendung der zahlreichen Rechtsnormen ist von essentieller Bedeutung. Denn: Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen! Es ist jedoch kaum möglich, ohne gründliches Studium und ständige Weiterbildung, diese Fülle an rechtlichen Informationen zu überblicken. Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Partner gerne zur Seite, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Unternehmen konzentrieren können!
Im Bereich des Wirtschaftsrechts beraten wir Sie unter anderem in folgenden Gebieten:
- Arbeitsrecht, insbesondere Erstellung von Dienstverträgen für Arbeitgeber
- Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Gesellschaftsrecht (Wahl der richtigen Unternehmensform, Gründung von Unternehmen, Umgründungen)
- Gewerberecht, insbesondere Betriebsanlagenrecht
- Wirtschaftsstrafrecht