Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich Insolvenzen.
Ich werde vom Landesgericht Korneuburg seit 2007 regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt und verfüge daher über jahrelange Erfahrung bei der Sanierung von Unternehmen.
Wenn Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist es sinnvoll, bereits frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
So können bereits im Vorfeld Maßnahmen getroffen werden, um schwere finanzielle Nachteile zu verhindern. Außerdem bedarf ein erforderliches Sanierungsverfahren zur Rettung Ihres Unternehmens im Vorfeld einer genauen Planung, um Ihr Unternehmen auch nachhaltig sanieren zu können. Oberste Prämisse bei meinen Schuldnervertretungen ist stets, Sie dabei zu unterstützen, dass Ihr Unternehmen langfristig positiv weiter bestehen kann. Ist eine Sanierung Ihres Unternehmens jedoch aussichtslos, kann ein gut und rasch geführtes Konkursverfahren die Basis für einen unternehmerischen Neustart sein. Im Zusammenhang mit Insolvenzsituationen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) gilt es zu beachten, dass diese auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können (§§ 156 ff StGB). Bewahren Sie auch in finanziell schwierigen Situationen stets einen kühlen Kopf. Ich stehe Ihnen und Ihrem Unternehmen auch in diesen schwierigen Zeiten tatkräftig zur Seite.
Ihr Schuldner ist insolvent und Ihre Forderung ist nach wie vor offen?
Als Gläubiger sollten Sie sich jedenfalls durch Anmeldung Ihrer Forderung am Insolvenzverfahren beteiligen. Bei einem persönlichen Gespräch können wir klären, ob Ihnen als Gläubiger bevorzugte Befriedigungsrechte wie Absonderungs- oder Aussonderungsrechte wie zum Beispiel ein Vermieterpfandrecht zustehen. Ich unterstütze Sie insbesondere auch dabei, wenn der Insolvenzverwalter gegen Sie einen Anfechtungsanspruch geltend macht.